Die AG Kino – Gilde freut sich über die Initiative des Bundestages, Kinos in kleinen Städten bis 25.000 Einwohnern mit 5 Mio. Euro in einem Sofortprogramm unter die Arme zu greifen. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause soll das Programm gestartet werden. Das gaben die Abgeordneten Gitta Connemann, Elisabeth Motschmann (beide CDU), Martin Rabanus (SPD) gemeinsam mit Kulturministerin Monika Grütters bekannt.

Das Programm sieht investive und programmbegleitende Förderzwecke vor. Dazu zählen Kassentechnik, digitale Kundenbindung, „Bild und Ton“ (insbes. Theatermanagementsysteme, Projektor, Server, Leinwand, Lautsprecher, Prozessor), Bestuhlung, Barrierefreiheit und Grünes Kino sowie Programmarbeit, Marketing und Werbung.

Folgende Kriterien müssen antragstellende Kinos erfüllen:

– Antragsberechtigt sind Kinos in Orten mit bis zu 25.000 Einwohnern.

– Jedes Kino erhält bis zu 25.000 € Zuschuss.

– Die Kinos müssen einen Eigenanteil von mindestens 20 % erbringen. Eine Kofinanzierung durch andere Förderer ist nicht erforderlich. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist ausgeschlossen.

– Eine Kumulierung von Förderungen durch die BKM mit Förderungen der Filmförderungsanstalt (Projekt- oder Referenzförderung) für dieselbe Maßnahme ist aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen nicht möglich; ggf. aber eine separate Förderung flankierender Maßnahmen mit FFA-Mitteln.

Anträge können bei der Filmförderungsanstalt gestellt werden. Sie werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.

Aber: Die Antragsfrist läuft noch nicht! Das heißt es macht auch keinen Sinn jetzt Anträge bei der FFA einzureichen. Es ist vereinbart, dass FFA und Kinoverbände gemeinsam über die Antragsfrist informieren. Für die betreffenden Kinos ist es aber durchaus sinnvoll, bereits jetzt Anträge mit den entsprechenden Summen vorzubereiten, um sie dann in den nächsten Wochen schnell „in die Post“ geben zu können.