Energie

Die Steigerungen bei den Energiekosten haben auf die Kinobetriebe große Auswirkungen. Trotz der geplanten Energiepreisbremse gehen unsere internen Berechnungen davon aus, dass die Kosten für Gas und Strom in der Kombination um das 3 bis 3,5 fache steigen werden.

Kinos wollen Energie sparen, weil das Thema Klimawandel der Branche sehr wichtig ist und sie mit den entsprechenden Filmen auch das Publikum sensibilisieren. Kinos müssen Energie sparen, weil nicht erst seit der gegenwärtigen Krise die Preise steigen.

Auf dieser Seite stellen wir aktuelle Entwicklungen dar und geben einige Tipps zum Energiesparen. Wer sich tiefer einlesen möchte findet weitere Infos unter www.kinonatürlich.de


Handreichung mit Empfehlungen zum Energiesparen und zum Verhalten bei einer Gasmangellage:Energiesparen+Notfallplan

Checkliste der Deutschen Theatertechnischen Gesellschaft: Checkliste-Notfallplan-Gas-ausfüllbar

Präsentation und Leitfaden zu Energieeinsparungen der Firma Encadi: Präsentation-Encadi / Leitfaden zur systematischen Energiebezugsreduktion


Aktuelles:

Kabinett beschließt die Strom- und Gaspreisbremse (26.11.2022)

Die Bundesregierung hat nun weitere Details und Eckpunkte zur Strom- und Gaspreisbremse bekannt gegeben. Diese sind nachzulesen in folgenden Papieren:

FAQs- Strompreisbremse:faq-strompreisbremse
FAQs- Gaspreisbremse:faq-gaspreisbremse

Bei der Strompreisbremse ist zu beachten:
Stromkundinnen und -kunden, die bisher weniger als 30 000 kWh Strom im Jahr verbraucht haben, also vor allem Haushalte und kleinere Unternehmen, erhalten 80% ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 ct/kWh. Niemand muss für diesen Anteil also mehr bezahlen. Für Verbräuche oberhalb dieses „Basis-Kontingents“ gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Preis.
Stromkundinnen und -kunden mit einem Stromverbrauch von mehr als 30 000 kWh im Jahr, vor allem mittlere und große Unternehmen, erhalten 70 % ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 ct/kWh.
Nach unseren Recherchen bedeutet dies einen Bruttostrompreis von ca. 32 Cent/kWh zzgl. MwSt.

Knackpunkt ist für uns noch die Berechnungsgrundlage. Der bisherige Stromverbrauch an dem sich die Berechnung orientiert entspricht entweder dem durch den Netzbetreiber prognostizierten Verbrauch oder dem Verbrauch des Jahres 2021. Das ist für Kinos mehr als ungünstig, da sie 2021 lange Zeit geschlossen waren. Die Verbände setzen sich für den Bezugszeitraum 2019, also ein „normales“ Kinojahr ein.

 

Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 02.11.2022

Die Ministerpräsident*innen und das Kanzleramt haben sich auf die Grundzüge der Gas- und Strompreisbremse geeinigt. Demnach wird der Preis für Gas und Strom für kleinere und mittlere Unternehmen für 80% des Vorjahresverbrauches gedeckelt. Berechnungsgrundlage ist die Jahresverbrauchsprognose, die der Abschlagszahlung für den September 2022 zugrunde gelegt wurde. Für diese 80% sind dann beim Gas 12 Cent pro Kilowattstunde zu bezahlen. Beim Strom sind es 40 Cent.

Die Gaspreisbremse soll möglichst ab 1. Februar 2023 gelten, beim Strom ist bereits der 1. Januar 2023 vorgesehen.

Zusätzlich wird aus den Mitteln des Wirtschaftsstabilisierungsfonds, der bereits zu Corona eingeführt wurde, auch eine Härtefallregelung finanziert. Es sollen Hilfsprogramme finanziert werden für Bereiche, in denen trotz der Strom- und Gaspreisbremse finanzielle Belastungen bestehen, die von den Betroffenen nicht ausgeglichen werden können. Hierfür sieht der Bund insgesamt 12 Milliarden Euro vor. Explizit werden auch „gezielte Hilfen für Kultureinrichtungen“ zur Verfügung gestellt. Hierfür soll laut Kulturstaatsministerin Claudia Roth 1 Milliarde Euro bereit stehen.

All diese Eckpunkte müssen nun noch ausgearbeitet und in Gesetzesform gegossen werden.