Die globale Verbreitung des Coronavirus (Covid-19) macht schnelle und effektive Gegenmaßnahmen erforderlich. Die wirkungsvollste Maßnahme, um eine Ausbreitung zu verlangsamen, ist die Einschränkung des öffentlichen Lebens und die Reduktion sozialer Kontakte. Weltweit wurden diese Schritte bereits in mehreren Ländern umgesetzt. Im Ursprungsland China ist die Filmindustrie daraufhin – und damit auch der zweitgrößte Filmmarkt der Welt – in eine tiefe Krise gestürzt.

Die Filmwirtschaft ist von der rasanten Entwicklung besonders betroffen. Der Grund: Die Folgen treffen alle Branchenteile. Die Reaktion der Branche in Deutschland erfolgte schnell: Kinos haben zusätzliche Schutzmaßnahmen umgesetzt, geplante Filmstarts und Dreharbeiten wurden verschoben oder unterbrochen. Ziel der operativen Reaktionen ist es zuallererst ein Höchstmaß an Schutz der Beschäftigten und Zuschauer*innen zu gewährleisten und die Auswirkungen auf die Filmwirtschaft einzudämmen.

Damit hat die Filmwirtschaft früh Verantwortung übernommen und dazu beigetragen, dass allen berechtigten Bedenken angemessen Rechnung getragen wird. Doch die Wucht und die täglich zunehmende Dynamik der aktuellen Ereignisse übertreffen alle bisherigen Erfahrungen. Sie erfordern eine Antwort der Politik.

Die konkreten Auswirkungen in der Filmbranche:
Wenn das soziale Leben zum Erliegen kommt, trifft dies die Einrichtungen der Kultur- und Kreativwirtschaft in besonderem Maße. Kinos sind soziale Orte, die sich durch das gemeinsame Filmerlebnis auszeichnen. Die Folgen der Corona-Pandemie sind in den Kinos deshalb besonders unmittelbar spürbar. In einer von mittelständischen Betrieben geprägten Branche sind Einbußen durch Besucherrückgänge oder Schließungen für viele Unternehmen existenzbedrohend. Auch über Generationen geführte Familienbetriebe stehen hier vor einer bisher unbekannten Herausforderung. Erste Schätzungen gehen bei einer weiteren Verschärfung der Lage von Schäden für die Kinos von bis zu 17 Millionen Euro pro Woche aus.

Diese Auswirkungen schlagen auch auf die Verleihunternehmen durch. Denn: Der Kinostart ist der wichtigste Tag der Filmauswertung. Marketingkampagnen und Programmplanung sind auf dieses Ereignis zugeschnitten. Schon eine Verschiebung dieses Termins zieht hohe Verluste nach sich. Eine Absage reißt Lücken in Programm und Finanzen, die von vielen Firmen nicht aus der Substanz geschlossen werden können.

Hinzu kommt die Rolle der Verleihfirmen als wichtige Risikoinvestoren der Filmbranche. Mit Minimumgarantien und hohen Herausbringungskosten tragen sie maßgeblich zur Finanzierung von Filmen bei. Diesen hohen Investitionen stehen plötzlich keinerlei Rückflüsse gegenüber. Nur die wenigsten Firmen sind in der Lage, einen solchen Ausfall aufzufangen.
Auch Produktionsunternehmen und die filmtechnischen Betriebe spüren schon heute die volle Wucht der Pandemie-Folgen. Auch hier sorgen ausbleibende Auswertungserlöse dafür, dass Investitionen nicht zurückgedeckt werden können und die Finanzierungs- und Ausfallrisiken voll durchschlagen.

Hinzu kommen Einschränkungen bei der Produktionstätigkeit: Die Filmbranche ist international vernetzt und arbeitsteilig organisiert. Heute erleben wir, wie verletzlich sie dadurch ist. Die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und die Abriegelung von ganzen Gegenden in Europa zwingt nationale Produktionen und internationale Koproduktionen zu Verschiebungen oder sogar zum Abbruch. Aktuell wird die Fertigstellung von Filmen, die sich in der Herstellung befinden, verhindert. Die Maßnahmen treffen die Branche zudem zu einem Zeitpunkt, an dem die Produktionstätigkeit gewöhnlich Fahrt aufnimmt. Statt Dreharbeiten drohen in diesem Frühjahr unabsehbare Risiken.
Die zu erwartenden Honorarausfälle für freischaffende Autor*innen, Regisseur*innen, Schauspieler*innen und alle am Film beteiligten freischaffenden Gewerke bedrohen unmittelbar die berufliche Existenz der Betroffenen.
Die Folgeschäden durch das Coronavirus können heute noch nicht beziffert werden. Aber klar ist: Alle Bereiche der Filmwirtschaft werden hart getroffen.

Branchensolidarität gefragt
Diese knappe Übersicht zeigt bereits, dass dieser Herausforderung nur gemeinsam begegnet werden kann. Hier ist eine gemeinsame Anstrengung von Politik und Branche gefragt. Der Branche ist ihre Eigenverantwortung bewusst. Durch die rasche Reaktion wurde diese bereits auch in dieser Situation unter Beweis gestellt. Die Suche nach gemeinsamen Lösungen wird daher auch weiterhin durch intensive Konsultationen und Absprachen fortgesetzt.
Als zentrale Brancheninstitution ist die Filmförderungsanstalt (FFA) aufgerufen, dieser Ausnahmesituation gerecht zu werden. Es bedarf jetzt zügiger und umfassender Ausnahmeregelungen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen möglichst gering zu halten.

Nur die FFA hat die notwendige Strahlkraft, durch entschiedene Schritte ein Signal an alle anderen Förderinstitutionen zu senden. Auch die Einrichtungen von Bund und Ländern sollten hier (befristete) Ausnahmeregelungen gewähren, die bedrohten Unternehmen unter die Arme greift.
Nur der Schulterschluss zwischen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, des Bundeswirtschaftsministeriums, den Ländern und der Filmwirtschaft wird zu branchengerechten Lösungen führen.
Politik muss jetzt handeln: Sofortmaßnahmenkatalog
Diese außergewöhnliche Situation kann von der Branche nicht allein gestemmt werden. Daher sind jetzt auch entschiedene Antworten der Politik gefragt:

Liquiditätsbeihilfen: Kinos, Verleih-, Produktionsunternehmen und filmtechnische Betriebe sind auf kurzfristige und einfache Möglichkeiten angewiesen, Liquidität zu sichern. Hierzu gehören: zinsfreie Überbrückungskredite, Vorziehung der Auszahlung von Förderraten, Bereitstellung von Bürgschaften.
Das heute vorgestellte Maßnahmenpaket des Bundesfinanzministeriums und des Bundeswirtschaftsministeriums weist in die richtige Richtung. Neben den branchenunabhängigen Maßnahmen der KfW sollte ein Sofortprogramm für die Kultur- und Kreativwirtschaft aufgelegt werden. Unbürokratisch muss auch eine Stundung von Zahlungsverpflichtungen, wie Steuern und Sozialabgaben, ermöglicht werden.

Kurzarbeitergeld: Mit vereinfachten Regeln für die Kurzarbeit hat die Bundesregierung innerhalb kürzester Zeit die Rahmenbedingungen geschaffen, um dieses Instrument auch in der Filmbranche effektiv einzusetzen. Die Bundesregierung muss von dieser Verordnungsermächtigung nun zügig Gebrauch machen und auch Kinos, Verleih-, Produktionsunternehmen vereinfachten und schnellen Zugang zu Kurzarbeit zu ermöglichen. Da der Bedarf bereits jetzt stetig steigt, muss dieser Anspruch auch rückwirkend gelten.

Ausfallrisikofonds: Alle Firmen der Filmwirtschaft verfügen in der Regel über umfassende Ausfallversicherungen, die aber im Pandemie-Fall nicht greifen. Analog zum europäischen Garantiefonds muss ein Ausfallrisikofonds für die zwischenfinanzierenden Banken eingerichtet werden. Hier müssen auch die Versicherungswirtschaft und die Sender in die Pflicht genommen werden. Zudem sollten zur Abfederung von Ausfallrisiken bei kofinanzierten Produktionen Landesbürgschaften ermöglicht werden und bei Auftragsproduktionen auf Bürgschaften verzichtet werden.

Notfallfonds: Der vom Deutschen Kulturrat geforderte Notfallfonds muss zügig eingerichtet werden, damit Selbständige und Kleinunternehmen nicht unverschuldet vor dem Ruin stehen.
Flexible Förderkriterien: Öffentliche Fördereinrichtungen brauchen (befristete) Rahmendbedingungen, die nun eine flexible Handhabung von Förderkriterien erlauben.