Aus Nordrhein-Westfalen erreicht uns die Nachricht, dass in Kinos mit bis zu 100 Zuschauern der Mindestabstand von 1,5 Metern entfällt, wenn die Teilnehmer auf fest nummerierten Plätzen sitzen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, nicht nur, die Erfassung aller Besucherdaten zur Rückverfolgbarkeit, sondern auch ein Sitzplan, wo diese Besucher saßen.

Auch wenn diese Auflagen nicht ganz leicht zu erfüllen sein werden, ist es doch ein wichtiges Zeichen hin zu einer „neuen Normalität“ in den Kinos. So begrüßt die AG Kino – Gilde ausdrücklich diese Lösung.

„Das Gemeinschaftserlebnis ist für den Kinobesuch elementar“, so der Vorsitzende Christian Bräuer. „Nach wie vor hat die Gesundheit der Gäste für Kinos die höchste Priorität. Nordrhein-Westfalen gibt Kinos und Publikum mit den heutigen Beschlüsse eine wichtige Perspektive. Angesichts der niedrigen Infektionszahlen und den kulturellen und organisatorischen Eigenheiten des Kinobesuchs sind diese Regelungen gut überlegt. Wir gehen davon aus, dass die Kinos darauf basierend überzeugende und auf ihre Räumlichkeiten abgestimmte Hygienekonzepte umsetzen werden. Für den Erhalt der Kulturlandschaft ist dies enorm wichtig.“