GEMA – Informationen
Jeder Kinobetrieb muss mit der GEMA einen Vertrag schließen, bevor er Filme abspielt. Die GEMA erhebt dann auf der Grundlage des Gesetzes über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften (VGG) eine Gebühr für folgende Musiknutzungen:
– Filmvorführungen im Kinosaal
– alternativer Content im Kinosaal
– sonstige Musiknutzungen außerhalb von Kinosälen sowie in der Telefonwarteschleife und auf der Webseite (Trailer)
Zur Abschluss des Vertrages mit der GEMA empfehlen wir die Einrichtung eines Online-Kundenkontos unter: https://www.gema.de/de/musiknutzer/alles-online
Dort kann man sich im Zweifel auch mit Fragen an die GEMA wenden. Telefonische Auskünfte erteilt die GEMA nicht mehr.
Erst wenn der Kinobetrieb einen eigenen GEMA Vertrag hat und von der AG Kino – Gilde als Mitglied an die GEMA gemeldet wurde, kann der Verbandsrabatt von derzeit 20% in Anspruch genommen werden. Er wird in der Regel automatisch in der Rechnung abgezogen. Sollte dies nicht der Fall sein, können sich die Mitglieder an die AG Kino – Gilde wenden.
Der aktuelle Tarif der GEMA findet sich hier zum download. Die aktuelle Tarifübersicht der GEMA findet sich hier.
Die Kinos sind verpflichtet, die Filme und Vorstellungszahlen sowie die Umsätze an die GEMA zu melden. Beides übernimmt im Moment noch die AG Kino – Gilde bzw. die FFA für alle Mitglieder. Von den Kinos selbst zu melden sind nur Sonderveranstaltungen mit Musik (Infos zu Sonderveranstaltungen) und alternativer Content. Was genau darunter zu verstehen ist, findet sich oben im Tarif-TF Dokument. Ein Formular zur Meldung findet sich hier verlinkt.
Allgemeine Fragen beantwortet die GEMA unter kontakt@gema.de