Die Novellierung des Filmförderungsgesetzes steht an und für die Beratungen im politisch-parlamentarischen Vorfeld sind alle Verbände aufgerufen, ihre Sichtweisen in offiziellen Stellungnahmen zu formulieren. Die AG Kino – Gilde e.V. hat ihre nun– als erster Verband – der Staatsministerin für Kultur und Medien und den politischen Entscheidungsträgern in Bund und Ländern übermittelt. Wichtig ist dem Verband der deutschen Filmkunst- und Programmkinos die Fortführung der bewährten Kinoförderungen. AG Kino-Vorsitzender Dr. Christian Bräuer: „Gerade die Referenzkinoförderung ist elementar für die Kinos, die einen weit überdurchschnittlichen Besuchermarktanteil mit deutschen und europäischen Filmen haben, um ihr Programm bewerben und die Spielstätten modernisieren zu können.“ Der Anreizmechanismus wirke, denn von Jahr zur Jahr erfüllen mehr Kinos die Kriterien, zeigen also bevorzugt deutsche Filme. Für größere Vorhaben ist wiederum die Projektkinoförderung wichtig, da es (kleine) Kinos unverändert nicht leicht haben bei der Banken-Finanzierung. Der Abgabesatz müsse gesenkt werden, aber als gestaffelter Abgabesatz erhalten bleiben, um kleinen Kinos in der Fläche und „Nischenkinos“ das Überleben zu sichern. Eine Mehrbelastung würde diese Kinos gefährden, ohne dabei nennenswerte Einnahmen für die FFA zu erzielen. Zudem, so die AG Kino-Gilde, ist es schwer vertretbar, kleine Kinos zu belasten, um große Kinos zu entlasten. Grundsätzlich fordert der Filmkunstkino-Verband einen Paradigmenwechsel in der Filmförderung: Qualitätsorientierung, Verzahnung der Förderung mit einer Stärkung von Marketing und Kinohöhere Rückzahlquotenzur Sicherung der Förderungen, Orientierung zum relativen Erfolg (Besucher pro Förderung/Herstellungskosten), das müsse in Zukunft im Mittelpunkt stehen.

Die ganze Stellungnahme finden Sie hier: DIE-EINE-FFG Novelle 2017_Stellungnahme AG Kino-Gilde eV